Beratung & Integration
Voraussetzung für das erste Beratungsgespräch ist, dass Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld II bzw. Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) stellen.
Nach erfolgter Antragstellung erhalten Sie einen Termin bei Ihrem persönlichen Ansprechpartner zu einem Beratungsgespräch. Die Hauptaufgabe der persönlichen Ansprechpartner besteht darin, Sie in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren.
Persönlicher Ansprechpartner
Ihr persönlicher Ansprechpartner wird Ihnen bei Antragstellung benannt. Dieser persönliche Ansprechpartner betreut Sie und Ihre Bedarfsgemeinschaft (z. B. Ehegatten, Lebenspartner). Er unterstützt und informiert Sie im Rahmen der Beratungsgespräche in allen Fragen zur Arbeitsvermittlung und zu Qualifizierungs- und Fördermöglichkeiten.
Darüber hinaus bieten Ihnen die persönlichen Ansprechpartner und eventuell besondere Fallmanager Hilfen zur Bewältigung schwieriger persönlicher Situationen. Sie erhalten weitergehende Hilfen, wie z. B. Vermittlung einer Kinderbetreuung, Schuldnerberatung, Psychosoziale Beratung, Suchtberatung.
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