Regelbedarf
Der Regelbedarf ist ein Bestandteil des Arbeitslosengeld II für erwerbsfähige Personen bzw. ein Bestandteil des Sozialgeldes für deren nicht erwerbsfähige Angehörige oder Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.
Darüber hinaus gibt es weitere Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, die Sie unter Beachtung der Bestimmungen des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch (SGB II) erhalten können:
- Leistungen für Unterkunft und Heizung
- Mehrbedarfe und sonstige einmalige Leistungen
- Leistungen zur Bildung und Teilhabe
Bevor Sie Leistungen im Rahmen des SGB II in Anspruch nehmen, müssen Sie alle Möglichkeiten in die Wege leiten, Ihre Hilfebedürftigkeit zu beendigen oder zu verringern. Hierzu zählen beispielsweise die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder die Durchsetzung von vorrangigen Ansprüchen gegenüber Dritten.
Der Regelbedarf hat sich zuletzt zum 01. Januar 2018 erhöht.
Die Anpassung an den erhöhten Regelbedarf wird maschinell durchgeführt.
Darüber hinaus gehende Mehrbedarfe, die abhängig sind von der Höhe des jeweiligen Regelbedarfs, werden ebenfalls maschinell angepasst. Dies betrifft insbesondere den Mehrbedarf für werdende Mütter, für allein Erziehende und erwerbsfähige behinderte Leistungsberechtigte, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie den Mehrbedarf bei dezentraler Warmwassererzeugung.
Personenkreis | Höhe des Regelbedarfs (Stand 01.01.2018) |
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416 Euro |
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374 Euro |
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332 Euro |
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316 Euro |
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296 Euro |
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240 Euro |
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