Geld für besondere Lebenslagen
Manche besonderen Lebensumstände erfordern besondere Ausgaben. Empfängern von Bürgergeld ist es in solchen Situationen oft nicht möglich, alles was nötig ist vom Regelbedarf zu bezahlen. Im Folgenden erklären wir, welche Hilfen unter welchen Voraussetzungen möglich sind.
Mehrbedarfe
- Mehrbedarf Schwangerschaft (für werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche)
- Mehrbedarf Alleinerziehung (für Alleinerziehende, abhängig von der Anzahl und dem Alter der Kinder)
- Mehrbedarf Behinderung (für Menschen mit Behinderungen, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach SGB IX oder sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben oder Eingliederungshilfen nach SGB XII beziehen)
- Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung (für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen eine bestimmte Diät einhalten müssen und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können) Das Antragsformular "Mehrbedarf kostenaufwändige Ernährung" finden Sie im Downloadbereich unter dem Punkt Mehrbedarf.
- Einmaliger, besonderer Mehrbedarf (soweit im Einzelfall ein unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger besonderer Bedarf besteht z. B. Kosten für Umgangs- und Besuchsrechte)
- Mehrbedarf Warmwasser (sofern Warmwasser nicht zentral aufbereitet und über die Heizkosten abgerechnet wird)
Einmalige Leistungen
- Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten (bei erstmaliger Gründung eines eigenen Hausstandes!)
- Erstausstattung für Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt
- Anschaffung und Reparatur orthopädischer Schuhe, Reparatur therapeutischer Geräte und Ausrüstungen, Miete von therapeutischen Geräten
Um Mehrbedarfe oder einmalige Leistungen zu erhalten, müssen Sie einen gesonderten Antrag stellen und/oder entsprechende Nachweise vorlegen. Bei Fragen dazu, wenden Sie sich an die Dienststelle des Jobcenters Märkischer Kreis vor Ort.