Organisation und Gremien
Das Jobcenter Märkischer ist zuständig für die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II).
Dazu gehören im Wesentlichen:
- Die Leistungsgewährung, d.h. die Zahlungen von Arbeitslosengeld II, Kosten für Unterkunft und Heizung usw.
- Die Wiedereingliederung arbeitsloser Menschen in den Arbeitsmarkt sowie Unterstützung der Kundinnen und Kunden bei der Beendigung der Hilfebedürftigkeit
Auf den folgenden Seiten erfahren Sie mehr über den Aufbau, die Organe und Gremien des Jobcenters Märkischer Kreis.