Geld zum Wohnen

Wenn Sie in einer Wohnung leben, die nach den Richtlinien des Märkischen Kreises angemessen ist, dann werden die Kosten für Ihre Wohnung sowie angemessene Heiz- und Nebenkosten bei Ihrem Leistungsanspruch berücksichtigt.

Wohnen Sie in einer Wohnung, deren Kosten über den angemessenen Richtwerten liegen, dann werden Sie unter Umständen aufgefordert, in eine angemessene Wohnung umzuziehen. Mehr dazu lesen Sie auch in unserem Bereich Fragen und Antworten.

Auch, wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus besitzen und bewohnen, können die Kosten der Unterkunft gegebenenfalls übernommen werden.

Werte ab 01. Januar 2024

Haushaltsgröße   Vergleichsraum I Vergleichsraum II Vergleichsraum III
    Iserlohn,
Hemer,
Menden,
Balve
Nachrodt-Wiblingwerde,
Neuenrade,
Plettenberg,
Altena,
Werdohl
Schalksmühle,
Herscheid,
Halver,
Kierspe,
Meinerzhagen,
Lüdenscheid
1 Person
(bis 50 m²)
BKM*
pro m²
370,00 €
7,40 €
356,50 €
7,13 €
369,00 €
7,38 €
2 Personen
(bis 65 m²)
BKM*
pro m²
456,30 €
7,02 €
454,35 €
6,99 €
456,30 €
7,02 €
3 Personen
(bis 80 m²)
BKM*
pro m²
563,20 €
7,04 €
560,80 €
7,01 €
567,20 €
7,09 €
4 Personen
(bis 95 m²)
BKM*
pro m²
660,25 €
6,95 €
672,60 €
7,08 €
660,25 €
6,95 €
5 Personen
(bis 110 m²)
BKM*
pro m²
765,60 €
6,96 €
731,50 €
6,66 €
774,40 €
7,04 €
jede weitere Person
+ 15 m²
BKM*
pro m²
104,40 € 99,75 € 105,60 €

*BKM: Bruttokaltmiete (inkl. kalter Betriebskosten)

Bei Fragen rund um das Thema Kosten der Unterkunft und vor Abschluss eines neuen Mietvertrages suchen Sie unbedingt Ihre persönliche Ansprechpartnerin oder Ihren persönlichen Ansprechpartner auf. Hier werden Sie individuell beraten und erhalten Antwort, ob die neue Wohnung angemessen ist und Sie die Zustimmung zum Umzug erhalten.
Was passiert, wenn Sie ohne Zustimmung umziehen lesen Sie hier: