Generelle Förderung U25

Das Jobcenter Märkischer Kreis bietet Ihnen unterschiedliche Möglichkeiten zur Förderung oder Qualifizierung. Alle zielen darauf ab, eine Arbeitsaufnahme zu ermöglichen und Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.

Für alle Förderleistungen gilt:

Der Antrag auf Förderung muss immer vor Eintritt des leistungsbegründenden Ereignisses bei Ihrer persönlichen Ansprechpartnerin oder Ihrem persönlichen Ansprechpartner gestellt werden. D.h. z.B. für die Erstattung von Bewerbungskosten muss ein Antrag gestellt werden, bevor Sie sich bei einem Unternehmen für eine Arbeitsstelle bewerben.

Informieren Sie sich rechtzeitig im Voraus - das heißt vor Eintritt des Ereignisses (z. B. vor einem Vorstellungsgespräch) – bei Ihrer persönlichen Ansprechpartnerin oder Ihrem persönlichen Ansprechpartner. Diese/dieser gibt Ihnen Auskunft über die aktuellen Fördervoraussetzungen und eine mögliche Kostenübernahme im Zusammenhang mit der Anbahnung oder Aufnahme eines sozialversicherungspflichten Beschäftigungsverhältnisses.

 

Generelle Unterstützung

  • Arbeitsvermittlung (Erstellen Ihres Stellengesuchs in der Jobbörse und regelmäßige Unterbreitung von Stellenangeboten)
  • Bewerbungstraining
  • Maßnahmen zur beruflichen Orientierung
  • Maßnahmen zur Festigung der Tagesstruktur
  • Maßnahmen zur Feststellung der gesundheitlichen Leistungsfähigkeit
  • Praktikum im Betrieb (Maßnahme bei einem Arbeitgeber)
  • Kenntnisvermittelnde Qualifizierungen
  • „1€-Jobs“

Fördermittel für Bewerbung und die Arbeitsaufnahme

  • Erstattung von Bewerbungskosten
  • Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen
  • Leistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung:
    • Fahrtkosten für Pendelfahrten bei auswärtiger Arbeitsaufnahme
    • Umzugskostenbeihilfe bei auswärtiger Arbeitsaufnahme
    • Kosten für Arbeitsmittel
    • Lohnkostenzuschuss für Arbeitgeber (Eingliederungszuschuss)