Kurzarbeitergeld

In Zeiten schwieriger wirtschaftlicher Entwicklungen oder auch saisonbedingt kann die betriebsübliche Arbeitszeit vorübergehend gekürzt werden. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können dann Kurzarbeitergeld erhalten. Diese Leistung soll den Verdienstausfall teilweise ausgleichen. Ziel ist es, dass Beschäftigte nicht gekündigt werden, sondern im Betrieb bleiben können.

Kurzarbeitergeld muss durch den Arbeitgeber beantragt werden. Das kann auch online geschehen.

Mehr Informationen zum Thema Kurzarbeitergeld erhalten Sie bei dem gemeinsamen Arbeitgeberservice des Jobcenters Märkischer Kreis und der Agentur für Arbeit Iserlohn oder hier:

Sie erreichen den gemeinsamen Arbeitgeberservice montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 18 Uhr unter der gebührenfreien Hotline: 0800 - 4 5555 20
oder per E-Mail: Iserlohn.arbeitgeber@arbeitsagentur.de